Förderprogramm Elektromobilität in München. Jetzt auch für Privatpersonen!
Das am 1. April 2016 gestartete Förderprogramm Elektromobilität der Landeshauptstadt München wurde im Dezember 2015 von der Vollversammlung des Stadtrates beschlossen. Mit einem Finanzvolumen von 22,2 Mio. € soll bis Ende 2017 die Anschaffung von gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen und Ladeeinrichtungen gefördert werden.
Mit diesem Programm fördert die Landeshauptstadt München zukünftig eine Technologie, die wichtige Beiträge zum Klima- und Lärmschutz sowie zur Luftreinhaltung zu leisten vermag, um so die Lebensqualität der Münchner Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Das Förderprogramm ist Bestandteil des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München. Mit einem Fördervolumen von 22,2 Millionen Euro ist München auf diesem Gebiet Vorreiter in Deutschland.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind 2-, 3- und 4rädrige E-Fahrzeuge des Wirtschaftsverkehrs sowie die für deren Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Dabei fördern wir ausschließlich reine batterielektrische Fahrzeuge, also keine Plug-In-Hybride oder Fahrzeuge mit Range Extender.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Jetzt auch für Privatpersonen!
Bei den Fahrzeugen sind alle Unternehmen und Gewerbebetriebe sowie freiberuflich tätige Personen und gemeinnützig anerkannte Organisationen antragsberechtigt, sofern sie ihren Sitz oder ihre Niederlassung in der Landeshauptstadt München haben. Die Fahrzeuge müssen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, in München angemeldet werden.
Förderanträge für Ladeeinrichtungen können zusätzlich auch von Privatpersonen gestellt werden.
Wo erhalte ich den Förderantrag?
Den Förderantrag sowie allen weiteren notwendigen Formulare und detaillierte Informationen finden Sie neben der aktuellen Förderrichtlinie im Downloadbereich der Landeshauptstadt München.